Privatversicherte/
Beihilfeberechtigte
Die Abrechnung erfolgt einheitlich für alle Patienten auf Basis der aktuellen GKV-Vergütungssätze multipliziert mit dem Faktor 1,4. Eine Unterscheidung nach Versicherungsstatus (privat oder beihilfeberechtigt) findet nicht statt. Dadurch bleiben die Preise transparent, fair und für alle Patienten klar kalkulierbar. Fragen zur Erstattung sind direkt mit der jeweiligen Versicherung oder Beihilfestelle zu klären.
Heilpraktiker für Physiotherapie (Selbstzahler ohne Verordnung)
Die Behandlung erfolgt als private Selbstzahlerleistung im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie.
Therapieeinheit:
• 45 Minuten: 85 €
• 60 Minuten: 110 €
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten je nach Tarif teilweise oder vollständig. Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.

