Privatversicherte/
Beihilfeberechtigte

Die Abrechnung erfolgt einheitlich für alle Patienten auf Basis der aktuellen GKV-Vergütungssätze multipliziert mit dem Faktor 1,4. Eine Unterscheidung nach Versicherungsstatus (privat oder beihilfeberechtigt) findet nicht statt. Dadurch bleiben die Preise transparent, fair und für alle Patienten klar kalkulierbar. Fragen zur Erstattung sind direkt mit der jeweiligen Versicherung oder Beihilfestelle zu klären.

Heilpraktiker für Physiotherapie (Selbstzahler ohne Verordnung)

Abrechnung von Heilpraktikerleistungen

Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dieses Gebührenverzeichnis dient als Orientierung für Heilpraktikerleistungen in Deutschland und wird von vielen privaten Krankenversicherungen sowie Zusatzversicherungen als Grundlage für die Kostenerstattung herangezogen.

Je nach individuellem Versicherungsvertrag übernehmen private Krankenversicherungen, Beihilfestellen sowie viele gesetzliche Krankenkassen mit entsprechender Zusatzversicherung die Kosten vollständig oder anteilig. Die Höhe der Erstattung hängt jedoch stets vom jeweiligen Tarif und den persönlichen Vertragsbedingungen ab.

Patientinnen und Patienten erhalten nach der Behandlung eine detaillierte Rechnung, die sie bei ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können. Eine direkte Abrechnung mit den Versicherungen erfolgt nicht.
45 Minuten: 85 - 95 €
60 Minuten: 110 - 130 €